Es ist zulässig, für ein Gebäude, welches vor dem Nov. 1977 errichtet wurde und weniger als 5 WE hat, einen Verbrauchsausweis zu erstellen, wenn dieses Gebäude nach dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von August 1977 entspricht. Um dies abzuklären, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.